Nützliche Informationen rund um den Verein   - Zum Nachlesen und für Neumitglieder

 

·       Zuständigkeiten und Kontaktdaten des Vorstands und für Vereinsheimvermietung und sonstige Themen finden Sie als Daueraushang im Schaukasten und nun auch auf der Homepage.

 

·       Dauerhaft geltende Infos (z. B. über Einteilung der Außenbereiche, der Parzellen, zur Versicherung, Satzung, Gartenordung etc. finden Sie künftig auf der Vereins-Homepage.

 

·       Erreichbarkeit des gesamten Vorstands generell per eMail an verein.gartenfreunde@gmail.com geht automatisch an den gesamten Vorstand.

 

·       Wasser:  

- Bei allen Themen rund ums Wasser: bitte den neuen Wasserwart kontaktieren. 

Telefon Herr Pohl: (01522) 265 88 64 (siehe auch Daueraushang im Schaukasten).

- Ursprünglich Trinkwasser, durch oberirdische Leitungen allerdings Gefahr der Verunreinigung und Überwärmung. „Trinken auf eigene Gefahr“; dann bitte vorher mind. 10 min. abkochen. Bei Sprengen/duschen erst einige Zeit ablaufen lassen wegen Gefahr von Legionellen.

 

·       Strom: 

- Bei Stromausfall bitte den Vorstand am besten per eMail (verein.gartenfreunde@gmail.comkontaktieren und zusätzlich die 1. Vorsitzende oder den 2. Vorsitzenden kontaktieren. 

Stromkästen an den Hauptwegen: bitte ab und zu FI-Schalter (in den Stromkästen an den Wegen) betätigen, damit sie nicht verklemmen. Jeder Garten hat einen eigenen Stromzähler mit FI-Schalter. Bei Stromausfall bitte zunächst die Sicherungen in der eigenen Laube prüfen und ggfs dann den eigenen FI-Schalter im Stromkasten am Weg. 

Steckdosen in den Stromkästen an den Wegen: Dort kann Strom für beispielsweise Heckenschnitte gezapft werden. Dazu sind Münzen erforderlich, die man beim Vorstand erwerben kann. Ggfs ist Strom ohne Münzeinwurf zapfbar, falls der vorherige Nutzer den Strom nicht ganz verbraucht hat.

 

·       Pflege des jeder Parzelle zugeordneten individuellen Außenbereichs:

- Jedem Garten ist ein individueller zu pflegender Außenbereich (meist ein Stück Hecke zugeordnet (Plan wurde bei Gartenübergabe bzw. 2013 vom früheren Vorstand ausgehändigt. Kann künftig auf der Homepage nachgeschaut werden bzw wird auf Wunsch herausgegeben.

- Achtung: die Außenhecken gehören der Stadt und dürfen nicht komplett entfernt werden und auch nicht bodentief heruntergeschnitten werden!

Pächter mit Außenbereichen am Parkplatz, Toilettengebäude oder neben Vereinsheim: diese Hecken sind ebenfalls zu pflegen (auch an der Straßenseite) und die angrenzenden Wege unkrautfrei/moosfrei zu halten.  

- Zu beachten: Hecken maximal auf ungefähr Zaunhöhe ca 2 m halten, Durchwuchs durch Zaun vermeiden, Wildwuchs/Dornen immer entfernen. 

 

·       Vereinsheimvermietung:

- Das Vereinsheim für private Feiern etc. kann inklusive Bierbankgarnituren für den Außenbereich, Getränkekühlschränken, kompletter Kücheneinrichtung, Wasser und Strom zum Komplettpreis sehr günstig angemietet werden. (Aktuell nur an Mitglieder und deren Angehörige sowie externe, die früher bereits bei uns gemietet haben.) Reservierungswünsche am besten über eMail an verein.gartenfreunde @gmail.com.

(Alternativ die 1. Vorsitzende per Handy kontaktieren.) Nach Terminbestätigung erfolgt die Vermietung dann durch unser Vermietungsduo Frau Pflug und Frau Mottner. 

 

 

·       Verhalten nach einem Einbruch/Feuer/Diebstahl:

-Der betroffene Pächter wendet sich an die Polizei Handschuhsheim-Nord. 

-Wegen der Versicherung an Frau Dagmar Maier, Garten 41, Tel: 384914 (ggfs Anrufbeantworter).    eMail: maier_dagmar@hotmail.com.

- Bitte zusätzlich den Vorstand über verein.gartenfreunde@gmail.com und ggfs über Handy (1. oder 2. Vorsitzende) informieren. 

 

·       Naturschutzperiode: Vom 01.März bis 30. September jeden Jahres sind aus Umweltschutzgründen nur Formschnitte erlaubt. Überwuchs in die Fahrbahn/angrenzendes Feld muss ganzjährig immer entfernt werden.

 

·       Pflege der Wege:

- Die Hauptwege sind von den Pächtern zu pflegen, deren Gärten an das jeweilige Wegstück angrenzen. 

- Bei den Nebenwegen ist es anders: die Pächter der Gärten an den Endstücken des Nebenwegs halten den Weg auf derjenigen Seite, an der ihr Garten liegt unkrautfrei / moosfrei (Bsp. Garten 6 die linke Hälfte des Wegs, Garten 7 die rechte Hälfte des Nebendwegs).

 

·       Häckselaktionen:

Die Häckselaktion ist sehr teuer und hat den Nachteil, dass kein Grünschnitt mit Dornen oder vielen Blättern, oder mit zu dicken Stämmen gehäckselt werden kann.

 

·       Container:

- Das Bereitstellen von Containern wurde vom jetzigen Vorstand neu begonnen und bietet den Vorteil, daß im Gegensatz zur Häckselaktion für sämtliches Grüngut geeignet ist. 

- Die Kosten für Container werden zweimal pro Jahr von der Stadt übernommen, dafür wird von der Stadt verlangt, dass (hauptsächlich) Grüschnitt von den Außenhecken damit entsorgt wird. 

- Die Außenbereiche sind unabhängig von Containerrn oder Häckselaktionen ganzjährig von den Pächtern in Ordnung zu halten. 

 

·       Entsorgung Grünschnitt und Müll:

- Für die Entsorgung von Grünschnitt können die Recyclinghöfe der Stadt Heidelberg genutzt werden. Info über Homepage der Stadt Heidelberg>Recyclinghöfe. 

- Der nächstgelegene ist in Handschuhsheim an der Grenze zu Dossenheim (Nähe Raiffeisen) an der B3. 

- Pächter ohne Auto mit Heidelberger Kennzeichen, Carsharingnutzer oder Fahrradfahrer können die Recyclinghöfe trotzdem kostenlos nutzen, in dem sie den Pachtvertrag der Gartenparzelle vorzeigen.

- Lastenfahrräder können in Heidelberg kostenlos ausgeliehen werden über: 

       www.zum-hd-de/lastenrad

 

·       Schwarzes Brett / Anbieten von Gartengeräten etc.:

- Bitte generell Dinge zum Verschenken/Verkaufen nicht einfach vor das WC-Gebäude / Eingangstor stellen; sondern über das Schwarze Brett anbieten. 

- Sie können Pflanzen/Dinge zum Verschenken auch direkt vor dem eigenen Gartentörchen anbieten, solange die Wege passierbar bleiben. 

- Im Ausnahmefall können (nur nach Absprache mit dem Vorstand!) große Gegenstände zum Verschenken vor dem WC-Gebäude angeboten werden. Dabei muss ein Hinweis Gegenstand angebracht sein, daß es vom Vorstand genehmigt wurde und wie lange der Gegenstand maximal dort stehen wird. Danach muss derjenige Pächter ihn entsorgen.

 

·       Versicherung:

-Die Versicherungssummen der FED-(Feuer-/Einbruch-/Diebstahlversicherung) sollten nicht zu niedrig gewählt werden, damit im Schadensfall keine Unterversicherung besteht (ähnlich wie bei einer Hausratversicherung würde ein Schaden dann nur anteilig bezahlt). 

- Einige Pächter haben keine FED-Versicherung abgeschlossen. Diese mögen sich bewusst sein, daß bei z. B. Zerstörung des Gartenhauses ggfs Abbruch- und Entsorgungskosten vom Pächter zu tragen sind.

-Zum Ändern der Versicherungssumme wenden Sie sich bitte an Frau Dagmar Maier (Garten 41, Tel: 384914 (ggfs Anrufbeantworter).   eMail: maier_dagmar@hotmail.com)

oder an den Vorstand.  

-Es ist sinnvoll, die Einrichtung der Gartenhäuser, die Gartengeräte und -mobiliar zu fotografieren und Kopien der Rechnungen aufzubewahren, damit im Schadensfall die tatsächliche Schadenshöhe einfacher bestimmt werden kann. 

-Bei Gemeinschaftsarbeiten besteht ein Unfallversicherungsschutz über den Verein. 

 

  

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